Hinweis: Verbot des Begriffs „Kinderschutz“ zur Bewerbung von SCHUKO-Steckdosen mit erhöhtem Berührungsschutz

Hintergrund: Warum wir auf das Thema hinweisen

Im vergangenen Jahr ist es in einer Kindertagesstätte zu einem tragischen Unglücksfall mit Todesfolge gekommen, als ein Kleinkind beim Spielen an unter Strom stehende Teile einer VDE-zertifizierten Steckdose mit Shutter eines unserer Wettbewerber geraten ist. Das VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut hat diesen Vorfall zum Anlass genommen, um darauf hinzuweisen, dass die VDE-Zertifizierung einer solchen Steckdose mit Shutter in keinem Fall ausreicht, um diese als „kindersicher“ oder ähnlich zu bewerben.  Zugleich hat das Institut mit sofortiger Wirkung die Verwendung seines VDE-Zeichen für Steckdosen mit Shutter in Verbindung mit Begriffen wie „Kinderschutz“ oder „kindersicher“ als irreführend untersagt. Auch die Marktaufsichtsbehörden sehen diese Art der Produktdarbietung als trügerisch an, da sie fälschlicherweise suggeriert, dass Kinder diese Steckdosen unbeaufsichtigt und in jeglicher Weise nutzen könnten, ohne dass für sie eine Gefahr bestünde. Wie der Vorfall in der Kindertagesstätte vor Augen führt, lassen sich jedoch bei einer fehlerhaften Nutzung einer Steckdose mit Shutter Gefahren für Leib und Leben niemals völlig ausschließen.

Gira hat sich aus Gründen des Verbraucherschutzes diese Sichtweise schon vor Jahren zu eigen gemacht. Im Zusammenhang mit unseren Steckdosen mit Shutter verwenden wir daher seit Langem Begriffe wie „Kinderschutz“ oder „kindersicher“ nicht mehr. Darüber haben wir seinerzeit alle unsere Marktpartner entsprechend informiert.

Wichtiger Hinweis: Nutzen Sie niemals die Begriffe „Kinderschutz“, „Kindersicher“ oder ähnliche im Zusammenhang mit Gira SCHUKO-Steckdosen mit erhöhtem Berührungsschutz (Shutter)

Wir nehmen die Mitteilung des VDE Prüf- und Zertifizierungsinstituts zum Anlass, sämtliche Betriebe des Elektrofachgroßhandels und -handwerks erneut nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass sie die Begriffe „Kinderschutz“, „Kindersicher“ oder ähnliche im Zusammenhang mit Gira SCHUKO-Steckdosen mit erhöhtem Berührungsschutz (Shutter) in keinem Fall nutzen dürfen. Zugleich möchten wir Sie ausdrücklich davon in Kenntnis setzen, dass wir im Falle eines Schadensereignisses mit einem solchen Gira Produkt solche Marktpartner in Regress nehmen werden, die trotz dieser Mitteilung irreführend als „kindersicher“ oder ähnlich dargeboten haben. Denn in diesem Fall sind die entsprechenden Fachkunden die Schadensverursacher. Ganz konkret heißt dies, dass Gira in einem Fall, bei dem Menschen oder Gegenstände zu Schaden gekommen sind, etwaig gegen Gira als Hersteller geltend gemachte Ansprüche auf Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz vom Schadensverursacher zurückfordern wird.

Bitte überprüfen Sie Ihre Kommunikation

Im Rahmen unserer Marktbeobachtungspflicht mussten wir feststellen, dass einzelne Partner im Elektrofachhandel und Elektrofachhandwerk nach wie vor Begriffe wie „Kinderschutz“, „kindersicher“ und ähnliche mehr in Zusammenhang mit der Bewerbung und dem Verkauf unserer SCHUKO-Steckdosen mit erhöhtem Berührungsschutz nutzen. Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie dringend dazu auffordern, Ihre eigene Kommunikation auf sämtlichen von Ihnen genutzten Kanälen dahingehend zu überprüfen, ob Sie Gira Steckdosen mit erhöhtem Berührungsschutz (Shutter) auf diese Weise irreführend darstellen. Sollte dies der Fall sein, weisen wir Sie hiermit explizit dazu an, dies umgehend zu unterlassen und Ihre Kommunikation entsprechend zu ändern. Wir empfehlen, dass Sie stattdessen deutlich machen, dass Gira Steckdosen mit erhöhtem Berührungsschutz (Shutter) das Risiko verringern, dass Menschen mit spannungsführenden Teilen in Berührung kommen können (Erhöhter Berührungsschutz gemäß DIN VDE 0620-1). Unser Produkt erfüllt übrigens auch die neue Vorgabe des VDE – enthalten in Abschnitt 10.5 des aktuellen Normentwurfs E DIN VDE 0620-1:2019-03 –, wonach „unter Verwendung der Lehre 13 sowohl über die Kontakteintrittslöcher als auch über alle weiteren im Einbauzustand zugänglichen Öffnungen der Steckdose keine spannungsführenden Teile berührbar sein“ dürfen. Natürlich können Sie zur Darstellung der Gira Steckdosen mit erhöhtem Berührungsschutz (Shutter) auch die entsprechenden Texte aus unserem Produktkatalog nutzen.

Haben Sie noch Rückfragen?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes all unsere Marktpartner entsprechend informieren müssen – selbst wenn diese die betroffene Produktkategorie bereits gemäß den rechtlichen Vorgaben darstellen und bewerben.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner im Gira Außendienst oder an unser Kunden-Center in Radevormwald.

Weitere Informationen finden Sie auch direkt beim VDE.